Dynamo verliert Berufung vor dem DFB: Stehblöcke bleiben geschlossen
Der Zweitligist Dynamo Dresden hat seine Berufung gegen die Strafen nach den Ausschreitungen beim Heimspiel gegen Hertha BSC vor dem DFB-Bundesgericht verloren. Das Urteil des Sportgerichts wird nun rechtskräftig.
DFB bestätigt Sanktionen
Das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil des Sportgerichts und bekräftigte die harten Sanktionen gegen die Sachsen. Konkret bedeutet dies, dass die Stehblöcke K1 bis K5, die von den Ultras genutzt werden, beim ersten Heimspiel gegen Darmstadt 98 am 16. August geschlossen bleiben.

Ausschreitungen und Verletzte
Die Sanktionen resultieren aus den schweren Ausschreitungen am 4. April, bei denen Dresdner Fans über das Spielfeld in Richtung Gästeblock stürmten, Pyrotechnik zündeten und Raketen auf Berliner Anhänger abfeuerten. Das Spiel musste 19 Minuten unterbrochen werden, und es gab mindestens 17 Verletzte. Zuvor war auch im Dresdner Block Pyrotechnik abgebrannt.
Strafen für Dynamo
Neben der Blocksperre muss Dynamo 91.200 Euro Strafe zahlen. Darüber hinaus dürfen bei den nächsten beiden Spielen gegen Hertha nur noch die Hälfte der Gästekarten verkauft werden, und diese müssen personalisiert sein. Hertha war bereits zuvor zu einer Geldstrafe von 152.000 Euro verurteilt worden. Beide Vereine müssen zudem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erstellen.
Teilsperrung bis 2027
Eine weitere Teilsperrung der betroffenen Blöcke setzte der DFB bis Sommer 2027 zur Bewährung aus. Dynamo hatte die Sanktionen als Kollektivstrafe kritisiert und gegen beide Urteile Einspruch eingelegt, der nun erfolglos blieb. Der Verein plant, das Urteil nun vollständig zu prüfen.